Am 28. November stimmen wir über die "Teilrevision der Nutzungsplanung" ab. Die Annahme dieses umfangreichen Geschäfts ist auch für die weitere Planung des Sportzentrum Allmeind wichtig. Das zukünftige Sportzentrum in der Oberen Allmeind befindet sich bereits auf einem für "Sport- und Freizeit" eingezonten Grundstück, was auch so bleiben wird. Die anstehende Teilrevision der Nutzungsplanung (Teil 1) hat darauf keinen Einfluss.
Das Grundstück der Genossame Dorf-Binzen wird jedoch durch die neue Festsetzung der Gewässerraumzone tangiert. Zum Beispiel dürfen innerhalb des Gewässerraums keine neuen Anlagen erstellt werden. Auf unserem Grundstück gibt es jedoch eine kleine Ausnahme entlang des Fussballfeldes: Durch eine kleine Korrektur im Schutzraum neben der Alp erhält der geplante Kunstrasenplatz die maximale Breite von 52 Metern, die zwar Meisterschaftsspiele der Aktiven verhindert, jedoch für Junioren und Trainingsspiele viele Varianten eröffnet. Diese Teilrevision ist deshalb wichtig für uns und wir danken Ihnen bereits jetzt für ein Ja an der Urne.
Die gesamte Botschaft zur bevorstehenden Abstimmung finden Sie >
hier ab Seite 21.